* Eine Ausnahme bilden die Techniker Krankenkasse, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die AOK. Hier können Sie noch Betreuungsbedarf bis zum 14. Lebensjahr Ihres Kindes geltend machen.
Sie sind Mutter/Vater/BetreuerIn von einem oder mehreren Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?*
Oder Sie haben ein Kind mit Pflegestufe?
Nun fallen Sie als Betreuungsperson plötzlich aus gesundheitlichen Gründen aus und es kann aus Ihrer Umgebung niemand für Sie einspringen …
1. Schritt: Anruf bei der Krankenkasse
Schildern Sie Ihren Fall und bitten Sie um ein Antragsformular bzw. gehen Sie auf die Internetseite Ihrer Kasse und laden das
Formular zur Bewilligung einer Haushaltshilfe
herunter. Gleichzeitig geben sie bei Ihrem Sachbearbeiter meinen Namen und die Telefonnummer (0 47 49 - 10 25 76) an. Wenn Sie uns noch nicht angerufen haben, dann tun
Sie es jetzt.
2. Schritt: Ärztliche Bescheinigung einholen
Der Weg zu Ihrem behandelnden Arzt mit der auszufüllenden Bescheinigung aus den Antragsformularen. Bestätigt er aufgrund Ihres Gesundheitszustandes die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe, so ist es wichtig, auf drei Punkte zu achten, die in der Bescheinigung vorhanden sein müssen:
1. Diagnose
2. Stundenumfang, am Tag / in der Woche
3. Voraussichtlicher Bedarf der Haushaltshilfe
3. Schritt: Antrag abgeben und Eingang erfragen
Füllen Sie die restlichen Formulare aus und geben Sie alles persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter ab. Oder schicken es per Fax bzw. per Post zu Ihrer Krankenkasse. Sie sollten unbedingt Nachfragen, ob der Antrag eingegangen ist und wie lange die Bearbeitung dauert.
Sollte Eile geboten sein, sollten Sie darauf noch extra hinweisen.Teilen Sie uns den weiteren Verlauf mit, damit wir besser planen können.
Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen
Mareike Marschall
mit Team
* Eine Ausnahme bilden die Techniker Krankenkasse, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die AOK. Hier können Sie noch Betreuungsbedarf bis zum 14. Lebensjahr Ihres Kindes geltend machen.